Rechtsanwalt Strafrecht Strafverteidiger Ferner

Feindstrafrecht.com

Feindstrafrecht: Einführung und funktionale Verknüpfung

Diese Webseite bietet Informationen zum Thema “Feindstrafrecht”1, das Gegenstand meiner Examens-Hausarbeit (im 1. Juristischen Staatsexamen in NRW) war. Ich biete hier nicht die vollständige Hausarbeit2, sondern nur den Teil, der das Thema Feindstrafrecht behandelt hat. Die Webseite beinhaltet alle Fußnoten, ich habe die Kapitel auf einzelne Seiten aufgeteilt.

Die Texte wurden mitunter überarbeitet um sie etwas “zugänglicher” zu gestalten, sind also nicht durchgehend im Stil einer wissenschaftlichen Arbeit verfasst. Sehr wohl aber ist es dennoch eine wissenschaftlich ausgerichtete Webseite, was man z.B. im Bereich “Kritik” sehr deutlich merkt, wo der Leser die sonst üblichen (polemischen) Darstellungen vermissen wird.

Seiteninhalt

  1. Einleitung: Allgemeine Ausführungen und Literaturliste
  2. Feindstrafrecht: Darstellung des Feindstrafrechts
  3. Kritik: Darstellung der Kritik am Feindstrafrecht in der rechtswissenschaftlichen Literatur
  4. Die These: Darstellung meiner These vom funktionalen Schuldbegriff als Ursprung des Feindstrafrechts

Beachten Sie bitte, dass diese Webseite keinen Anspruch auf Objektivität erhebt - ich habe in meiner Examensarbeit eine eigene These entworfen und vertreten, die man verkürzt so lesen kann: Das so genannte “Feindstrafrecht” ist eine zwingende Konsequenz aus dem von Günther Jakobs vertretenen Schuldbegriff. Diese These durchzieht die hier dargestellten Texte, dennoch können die hier zur Verfügung gestellten Texte problemlos genutzt werden, um sich dem Thema “Feindstrafrecht” insgesamt zu nähern, sowie als Fundstelle dienen, um weitere Quellen zu finden.

Ich möchte nicht unterschlagen, dass meine These - ganz besonders bei Vertretern des Schuldbegriffs von Jakobs - zu erheblichen Widersprüchen geführt hat. Prof. Cancio-Meliá3 etwa bezeichnete die These als falsch und lehnt sie kategorisch ab4. Andere (wie Arnold5) dagegen schlagen in die gleiche Kerbe wie ich (dazu unter “These” nachlesen). Es ist also insofern zu erwarten, dass einige der hier gebrachten Informationen und Deutungen durch mich nicht von jedem Juristen so gesehen werden. Solche Streitereien sind bei Juristen üblich - da hier aber auch Laien lesen werden, ist es mir ein Anliegen, dies vorher nochmals deutlich zu machen.

Diese Webseite ist “im Fluss”, das heißt, ich arbeite immer wieder daran. Meine Examens-Hausarbeit dient als Vorlage, die ich aber hier schrittweise erweitere, anpasse und überarbeite. Insbesondere werde ich mit der Zeit weitere Verweise aufnehmen (so etwa zu “Norm, Person, Gesellschaft von Günther Jakobs). Mein Ziel ist dabei weniger, meine eigene, mitunter sehr heftig kritisierte These, in den Vordergrund zu stellen - mir geht es darum, anderen Juristen, insbesondere in Wissenschaft und Lehre, hier verschiedene Fundstellen zu bieten, um das Thema zugänglich zu gestalten.

Hinweis, 30.12.2008: Heute wurde ein “Roundup” der Webseite fertig gestellt. Ich habe etwa ein Dutzend aktuelle Literaturverweise aus den Jahren 2007 und 2008 aufgenommen. Der Bereich Kritik und der Bereich Geschichte wurde ausgebaut.

Ausgewählte Links zum Thema:

  1. Gemeint ist das Feindstrafrecht, das Günther Jakobs begrifflich geprägt hat
  2. Die Hausarbeit umfasst in der originalen Fassung über 120 Seiten, die ich auf eine 70-Seitige Fassung für meine Prüfungs reduziert hatte. Bestandteil der Arbeit war weiterhin der funktionale Schuldbegriff von Günther Jakobs.
  3. Mehrere Publikationen rund um die Themen Schuld bei Günther Jakobs und “Feindstrafrecht” - er hat überraschend an der Diskussionsrunde zu meiner Arbeit teilgenommen im November 2008
  4. Wozu man wissen sollte, dass Cancio-Melia einerseits das Feindstrafrecht ablehnt, andererseits dem Schuldbegriff von Jakobs folgt
  5. In der HRRS, Fundstelle auf der Seite “These”