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Feindstrafrecht: Einführung und funktionale Verknüpfung

Allgemeines
Das Feindstrafrecht wird als Begriff immer geläufiger: In Politik, Tagespresse und Rechtswissenschaft ist es regelmäßig zu finden. Als Begründer wird häufig der Strafrechtsprofessor Günther Jakobs benannt, was jedenfalls für die moderne Ausprägung des “Feindstrafrechts” auch zutreffend ist. Von seinen vielzähligen publizierten Schriften kann man jedenfalls die folgenden als grundlegende Veröffentlichungen zum Thema bezeichnen:

  • Günther Jakobs: Kriminalisierung im Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung. In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 97 (1985), S. 751–785.
  • Günther Jakobs: Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht. In: HRRS 3/2004, S. 88–95.
  • Günther Jakobs: Staatliche Strafe: Bedeutung und Zweck, 2004
  • Günther Jakobs: Feindstrafrecht? Eine Untersuchung zu den Bedingungen von Rechtlichkeit
    HRR-Strafrecht – In: HRRS 8/2006, S. 289 ff.
  • Günther Jakobs: Terroristen als Personen im Recht?, in ZStW 117, 839

Hinweis: Wer einen schnellstmöglichen Einstieg in die gesamte Systematik von Jakobs sucht (also nicht nur das Feindstrafrecht, sondern das gesamte strafrechtliche System nach Jakobs), der sei auf die Arbeit von Mariana Sacher in der ZStW 118 (2006), ab Seite 574 verwiesen. Sie bietet auf 46 Seiten einen guten Überblick, der schnell zu erarbeiten ist.

Geschichtliches
Geschichtlich aber ist das “Feindstrafrecht” schon früher - wenn auch nicht immer ausdrücklich - vertreten worden: So gab es schon im alten Rom die Bezeichnung des “Feindes” zur rechtlichen Kategorisierung von Rechts-Subjekten. Jakobs selbst bedient sich bei Kant (der wiederum bei Hobbes) und Hegel um seine Begrifflichkeiten zu schaffen. Interessant sind Hinweise darauf, dass es ein “Feindstrafrecht” zar nicht begrifflich, aber rein faktisch im 14. Jhd. gegeben haben soll1.

Zwei andere (Rousseau und Fichte) aber lehnt Jakobs ab, wobei er sich die Zeit nimmt, dies ausführlich zu begründen2. Bei Rousseau und Fichte war es so, dass schon der Feind war, der gegen irgendeine Regel der Gemeinschaft verstößt. Jakobs meint dazu, vielleicht auf Anhieb etwas überraschend:

Eine Rechtsordnung muß im Grundsatz auch einen Verbrecher im Recht halten [...] der Verbrecher kann sich nicht durch seine Tat willkürlich aus der Gesellschaft verabschieden. 2

Gerade da das Feindstrafrecht von dem Gedanken geprägt ist, dass der Täter sich aus der Gesellschaft exkludiert, überrascht diese Ausführung von Jakobs. In der Tat aber passt dies, denn Jakobs möchte eben nicht jeden, sondern alleine den, der die Gesellschaftliche Ordnung insgesamt ablehnt und bekämpft, exkludieren. Dies wird in den folgenden Ausführungen deutlich werden4.

Paeffgen wiederum weist im NK-StGB darauf hin, dass sich Anlehnungen bei Carl Schmitt finden lassen5. Dabei ist bis heute fraglich, wie man Carl Schmitt einordnen soll: Jakobs selbst jedenfalls beruft sich in seinen Schriften auf die bei Schmitt stattgefundene Unterteilung in Bürger/Feind kein einziges Mal ausdrücklich6. Dennoch nutzt Jakobs in seinen Herleitungen sehr wohl Schmitt an anderer Stelle7. Es ist fraglich, ob Schmitt eine Grundlage für die Ideen von Jakobs geliefert hat (was durchaus möglich ist) oder eine parallele Entwicklung ist.

Jedenfalls sind seine Gedanken zum Thema Bürger/Feind sehr rudimentär und er blieb Kriterien für die Unterscheidung schuldig. Man mag also sagen, dass Jakobs den bei Schmitt aufgeworfenen Ansatz weiter gedacht und auf ein Fundament gestellt hat, wobei ausdrücklich offen bleiben muss, ob er dies bewusst oder unbewusst getan hat. Es erscheint jedenfalls wegen der Bezugspunkte sowohl bei Schmitt als auch bei Jakobs zu Hobbes alles andere als unwahrscheinlich, dass es sich hier um eine zufällige Gedankliche Parallele gehandelt hat.
Letztlich klären wird man es wohl zur Zeit nicht können, angesichts der eher rudimentären Gedanken von Schmitt ist es aber auch gar nicht nötig, da sich mit den Hinweisen von Schmitt nichts ausführen lässt, was Jakobs nicht ausführlicher dargestellt hat und auch nicht mehr untersuchen lässt.

Interessant sind auch (weitere) parallele Entwicklungen, Sack etwa weist auf Garland hin8.

Insgesamt also ist Günther Jakobs sicherlich nicht der “Erfinder” des Feindstrafrechts insgesamt, vor allem nicht der Einzige, der diesen Gedanken geäußert hat. Er hat es aber wohl als erster einer betrachtenden Gesamtschau unterworfen und in die heutige Zeit transportiert. Auch ist er wohl Schöpfer des Begriffes ingesamt9. Ihn als geistigen Vater des Begriffs des “Feindstrafrechts”, mit dem Inhalt der heutigen Zeit in Form einer Gesamtschau zu bezeichnen, ist daher vertretbar.

Was ist das Feindstrafrecht?
Im Detail wird es unter “Feindstrafrecht?” darzulegen versucht. Die Kurzfassung lautet bei mir: Es gibt Menschen, die u.U. zu “Feinden” deklariert werden. Diese Feinde gilt es zu bekämpfen, wobei (fast) jedes Mittel in diesem “Kampf” rechtens ist. Wer “Feind” sein soll ist dabei nicht immer ganz klar, auf jeden Fall ist es aber der, der die gesellschaftliche Ordnung insgesamt zerstören will.

Somit spaltet sich das Strafrecht in Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht, wobei der Bürger als “an sich kompetente Person”, der Feind als “gefährliches Individuum” behandelt wird10. Mit dieser begrifflichen Unterscheidung geht dann auch eine Unterscheidung der Aufgabenbereiche einher: Das Strafrecht entwickelt sich Teilweise zum Gefahrenabwehrrecht, zum “Präventions-Recht”11. Die Unterscheidung zwischen Strafverfolgung und polizeilicher Prävention geht verloren12.

Das Feindstrafrecht ist dabei nicht alleine eine theoretische Überlegung von Jakobs: vielmehr ist er davon überzeugt (und legt dies auch anschaulich dar), dass das Feindstrafrecht eine Entwicklung ist, die längst stattgefunden hat und sich in unserer Zeit immer stärker durchsetzt. Die aktuellen Handlungen des Gesetzgebers geben ihm hier in der Tat (auch international) zumindest teilweise Recht, speziell seitdem der “internationale Terrorismus” das beherrschende Thema der Sicherheitspolitik geworden ist. Anzeichen hierfür finden sich auch an anderen Stellen, etwa wenn darauf hingewiesen wird, dass der Richtervorbehalt zunehmend missachtet und ausgehöhlt wird13, oder wenn festzustellen ist, dass zunehmend verdeckte Ermittlungsmaßnahmen existieren, vor denen nur wenig Schutz möglich ist14.

Insofern geht es bei diesem Thema nicht einfach nur um eine Theorie, sondern um aktive Gesellschafts- und Rechtspolitik. Jakobs selbst hat immer wieder darauf hingewiesen, dass er es auch nicht als Theorie verstanden haben will, insbesondere dass er selbst es nicht vertreten möchte, sehr wohl aber die Entwicklung des Rechts in diese Richtung feststellt und auch beschreiben möchte15

Würdigung
Es gibt in der Literatur und Rechtsprechung für das Thema “Feindstrafrecht” durchaus - neben der zahlreichen Kritik16 - auch würdigende Aspekte, die hier zumindest angesprochen werden sollen. So muss auf den Beschluss des BGH17 verwiesen werden, der recht großzügig bei der Verwertung von evt. durch Folter gewonnen Informationen vorgeht. Die Stimmen in der Literatur, die auf ein unvermeidlichen Ausweiten des Strafrechts auf die Prävention verweisen, sind dabei nicht zu verachten18. Insgesamt gibt es eine Tendenz, die festhält, dass man bei organisierter Kriminalität und Terrorismus nur von einem “unschädlich machen” eines Feindes sprechen kann und das Strafrecht sich dem stellen muss19.

Literatur
Im Folgenden eine Literaturliste zum Thema Feindstrafrecht, die aber weniger für Laien als vielmehr für Juristen gedacht ist, die das Thema wissenschaftlich angehen möchten. Die Arbeiten wurden mitunter auch auf dieser Webseite zitiert, daher die Zitat-Angaben.

Albrecht, Peter-Alexis
„Krieg gegen den Terror“ – Konsequenzen für ein rechtsstaatliches Strafrecht
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 117, 852
Zitiert als: Albrecht in ZStW 117, 852

Aponte, Alejandro
Krieg und Politik – Das politische Feindstrafrecht im Alltag
HRR-Strafrecht – Onlinezeitschrift zum Strafrecht, 2006
http://www.hrr-strafrecht.de
Zitiert als: Aponte in HRRS 2006

Arnold, Jörg
Entwicklungslinien des Feindstrafrechts in 5 Thesen
HRR-Strafrecht – Onlinezeitschrift zum Strafrecht, 2006
http://www.hrr-strafrecht.de
Zitiert als: Arnold in HRRS 2006

Backes, Otto
Der Kampf des Strafrechts gegen nicht-organisierte Terroristen
Strafverteidiger, 2008
Verlag WoltersKluwer
Zitiert als: Backes in StV 2008

Feindstrafrecht als Theorie der Normgeltung und der Person
HRR-Strafrecht – Onlinezeitschrift zum Strafrecht, 2006
http://www.hrr-strafrecht.de
Zitiert als: Bung in HRRS 2006

Cabana, Faraldo Patricia
Neuere Entwicklungen im spanischen Strafvollzugsrecht
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 120, 921
Zitiert als: Cabana in ZStW 120, 921

de Albuquerque, Paulo Pinto
Ein unausrottbares Missverständnis
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 110, 640
Zitiert als: Albuquerque in ZStW 110, 640

Dokumentation
Ergebnisse der Arbeitsgruppen des 30. Strafverteidigertages am 24. – 26. 3. 2006 in Frankfurt/M.
Strafverteidiger 2006
Verlag Luchterhand
Zitiert als: Dokumentation in StV 2006

Düx, Heinz
Statt Feindstrafrecht globaler Ausbau demokratischer Rechte
Zeitschrift für Rechtspolitik, 2003
Verlag C.H.Beck
Zitiert als: Düx in ZRP 2003

Düx, Heinz
Sexualstraftaten und Sicherungsverwahrung - Abschied vom rechtsstaatlichen Strafverfahren?
Zeitschrift für Rechtspolitik, 2006
Verlag C.H.Beck
Zitiert als: Düx in ZRP 2006

Gierhake, Katrin
Stellungnahme für den Rechtsausschuss des deutschen Bundestages
22. April 2009
Zitiert als: Gierhake

Greco, Luís
Über das so genannte Feindstrafrecht
Goltdammer’s Archiv für Strafrecht, 2006, 96
Zitiert als: Greco in GA 2006, 96

Hassemer, Winfried
Sicherheit durch Strafrecht
Eröffnungsvortrag Strafverteidigertag 24. 3. 2006, Frankfurt/M., Paulskirche
Strafverteidiger 2006
Verlag Luchterhand
Zitiert als: Hassemer in StV 2006

Hefendehl, Roland
Organisierte Kriminalität als Begründung für ein Feind- oder Täterstrafrecht?
Strafverteidiger 2005
Verlag Luchterhand
Zitiert als: Hefendehl in StV 2005

Hettinger, Michael
Das Strafrecht als Büttel?
NJW 1996
Verlag C.H.Beck
Zitiert als: Hettinger in NJW 1996

Hörnle, Tatjana
Deskriptive und normative Dimensionen des Begriffs „Feindstrafrecht“
Goltdammer’s Archiv für Strafrecht, 2006, 80
Zitiert als: Hörnle in GA 2006, 80

Jakobs, Günther
Die Schuld der Fremden
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 118, 831
Zitiert als: Jakobs in ZStW 118, 831

Jakobs, Günther
Individuum und Person
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 117, 247
Zitiert als: Jakobs in ZStW 117, 247

Jakobs, Günther
Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht
HRR-Strafrecht – Onlinezeitschrift zum Strafrecht, 2004
http://www.hrr-strafrecht.de
Zitiert als Jakobs in HRRS 2004

Jakobs, Günther
Das Schuldprinzip
Rheinisch-Westfälische Akademie der Wissenschaften
Vorträge, G319
Zitiert als: Das Schuldprinzip

Jakobs, Günther
Das Strafrecht zwischen Funktionalismus und „alteuropäischem“ Prinzipiendenken
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 107, 843
Zitiert als: Jakobs in ZStW 107, 843

Jakobs, Günther
Feindstrafrecht? Eine Untersuchung zu den Bedingungen von Rechtlichkeit
HRR-Strafrecht – Onlinezeitschrift zum Strafrecht, 2006
http://www.hrr-strafrecht.de
Zitiert als: Jakobs in HRRS 2006

Jakobs, Günther
Kriminalisierung im Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 97, 751
Zitiert als: Jakobs in ZStW 97, 751

Jakobs, Günther
Schuld und Prävention
Verlag: J.C.B. Mohr, 1976
Zitiert als: Schuld und Prävention

Jakobs, Günther
Strafrecht, allgemeiner Teil: Die Grundlagen und die Zurechnungslehre
2. Auflage, 1993
Verlag de Gruyter
Zitiert als: Jakobs AT

Jakobs, Günther
Terroristen als Personen im Recht?
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 117, 839
Zitiert als: Jakobs in ZStW 117, 839

Jerouschek, Günter
Gefahrenabwendungsfolter - Rechtsstaatliches Tabu oder polizeirechtlich legitimierter Zwangseinsatz?
Zeitschrift für die Juristische Schulung (JuS), 2005
Zitiert als: Jerouschek in JuS 2005

Jeßberger, Florian
Stellungnahme für den Rechtsausschuss des deutschen Bundestages
22. April 2009
Zitiert als: Jeßberger

Meliá, Manuel Cancio
Feind“strafrecht“?
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 117, 267
Zitiert als: Meliá in ZStW 117, 267

Ostendorf, Heribert
Chancen und Risiken von Kriminalprävention
Zeitschrift für Rechtspolitik, 2001
Verlag C.H.Beck
Zitiert als: Ostendorf in ZRP 2001

Ostendorf, Heribert
Gegen die Abschaffung des Jugendstrafrechts oder seiner Essentialia
Neue Zeitschrift für die Strafrechtswissenschaft, 2006
Verlag C.H.Beck
Zitiert als: Ostendorf in NStZ 2006

Paeffgen, Hans-Ullrich (u.a.)
in Nomos Kommentar zum Strafgesetzbuch
Verlag Nomos, 2. Auflage
Zitiert als: Paeffgen in NK-StGB

Rosenau, Henning
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung - Feindstrafrecht oder Bewährungsprobe für den Rechtsstaat?
Forensische Psychiatrie - Entwicklungen und Perspektiven; Ulrich Venzlaff zum 85. Geburtstag
Hrsg.: H. Duncker, M. Koller, K. Foerster
Pabst Science Publishers
Zitiert als: Rosenau

Roxin, Claus
Sinn und Grenzen staatlicher Strafe
Juristische Schulung 1966
Verlag C.H.Beck
Zitiert als: Roxin in JuS 1966

Roxin, Claus
Strafrecht Allgemeiner Teil, Band I
4. Auflage
Verlag C.H.Beck
Zitiert als: Roxin ATI

Sacher, Mariana
Systemtheorie und Strafrecht
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 2006
Zitiert als: Sacher in ZStW 118, 574

Sanchez, Jesus-Maria Silva
Die unerwünschten als Feinde
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 118, 547
Zitiert als: Cabana in ZStW 118, 547

Zabel, Benno
Die ordnungspolitische Funktion des Strafrechts
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Band 120, 68
Zitiert als: Zabel in ZStW 120, 68

  1. Jerouscheck in JuS 2005, 296, 299
  2. Jakobs in HRRS 3/2004, 88, 89
  3. Jakobs in HRRS 3/2004, 88, 89
  4. Insbesondere wenn man meine Anmerkung liest und versteht, dass die “Identität der Gesellschaft” der Oberbegriff ist (quasi die Münze, deren zwei Seiten einmal Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht dann sind).
  5. Paeffgen in NK-StGB, vor §§32 bis 35, Rn.223 Fn.480 mit Verweis auf Carl Schmitt in ZStW 97, 751, 783 und Schmitt in Spinellis-FS 2001, 447, 463
  6. So auch Thomas Uwer in “Bewahren Sie Ruhe im Feindrechtsstaat”
  7. So etwa in “Norm, Person, Gesellschaft”, wo er Carl Schmitts Ausführungen zu Hobbes aus dem Jahre 1982 heranzieht
  8. Zu finden im Web unter http://www.cilip.de/presse/2005/sack.htm
  9. Zwar wurde früher schon die Begrifflichkeit des “Feindes” genutzt, wie angesprochen, und auch Hobbes spricht von einem “Recht des Feindes”, doch das “Feindstrafrecht” habe ich bisher vor Jakobs so nicht als Begriff aufgefunden.
  10. Sch-Sch-Lenckner/Eisele, vor §§13ff., Rn.5
  11. Fischer, Einleitung, Rn.12
  12. Fischer, Einleitung, Rn.12; Backes in StV 12/2008, 654, 660
  13. Darauf weist Wohlers in StV 8/2008, 434, 442 hin, ohne sich aber auf das Thema Feindstrafrecht zu beziehen
  14. Dazu lesenswert Reiß in StV 10/2008, der mit dem Blick auf Geheimnisträger (wie Rechtsanwälte) die Lage in Deutschland analysiert
  15. Jedenfalls in den ersten Schriften von Jakobs ist auch ein eher deskriptives Verhalten festzustellen. Mit der Zeit ist aber zunehmend eine affirmative Grundhaltung zu bemerken bzw. heraus zu lesen. Die Einstellung von Jakobs selbst ist daher höchst fraglich, wird hier aber nicht thematisiert, da es ohne Bedeutung für das Thema ist.
  16. Auf dem 67. Juristen-Tag in Erfurt haben sich die Teilnehmer einstimmig gegen ein “prozessuales Feindstrafrecht” ausgesprochen, dazu NJW-Spezial 22/2008, Seite 698
  17. BGH vom 15.5.08, StB 4 und 5 /08 (besonders Rn.4), NStZ 11/2008, Seite 643
  18. Hassemer in StV 2006, 321,325; Fischer, Einleitung, Rn.12a
  19. Cabana in ZStW 120, 922, 937

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Autor des Artikels: jens.ferner
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